Bewerbungstipps / 14.1.2021, 11:03 Uhr
Zeugnisse
Ein Arbeitgeber, der den Bewerber nicht kennt, gewichtet seine Entscheidung meist nach den vorhandenen Zeugnissen.
Zeugnisse
- Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis
- Tätigkeitsbeschreibung (als Alternative zum Zwischenzeugnis)
- Zeugnis der Berufsqualifizierung
- sonstige Leistungsnachweise Legen Sie diese Bewerbungsunterlagen nur als Kopien der Bewerbungsmappe bei. Achten Sie dabei auf gute Qualität und Sauberkeit!
Beglaubigung der Zeugnisse
Zeugnisse sollten beglaubigt werden, sie müssen es aber nicht! Allerdings ist eine Beglaubigung häufig mit Gebühren verbunden. Lassen Sie daher Ihre Zeugnisse nur beglaubigen, wenn es vom Arbeitgeber explizit gefordert ist.
Das Arbeitszeugnis
Zu diesem Zweck sind in der Leistungsbeurteilung Formulierungen enthalten, die sich relativ einfach in Schul-noten überführen lassen. Beachten Sie, dass schwammig formulierte oder schlechte Bewertungen Ihrem beruflichen Vorankommen im Wege stehen können.
Prüfen Sie daher die Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis genau! Gegebenen-falls können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Nachbesserung fordern. Anbei finden Sie einige Beispiele für Formulierungen mit Übersetzung in die jeweilige Schulnote.
Formulierung Schulnote
... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.. 1
... stets zu unserer vollen Zufriedenheit... 2
... zu unserer vollen Zufriedenheit.. . 3
... zu unserer Zufriedenheit ... 4
... im Großen und Ganzen zufrieden ... 5
... hat sich bemüht ... 6
Arbeitgeber nutzen verschlüsselte Nachrichten, sogenannte Geheimcodes. Dazu gehören die äußeren Merkmale des Arbeitszeugnisses, abwertende Formulierungen und K.O.-Formulierungen. Das Arbeitszeugnis muss frei von Grammatik- und Rechtschreibfehlern und einfach lesbar sein. Die Gestaltung repräsentiert die Wertschätzung des Arbeitgebers für Ihre Arbeitsleistung. Ein schlecht gestaltetes Zeugnis übermittelt die Botschaft, dass Sie schlechte Leistungen erbracht haben.
Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis keine abwertenden Formulierungen enthält. Einige Beispiele finden Sie nachfolgend.
Hier soll dem neuen Arbeitgeber signalisiert wer-den, dass der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell sogar streitbarer Betriebsrat war.
- Der Arbeitnehmer "... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen".
Dies ist ein Hinweis auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer, der keinen ausreichenden Einsatz zeigte.
- Ganz anders sieht es aus, wenn der Zusatz "...wodurch Produktionskosten eingespart werden konnten“ in das Zeugnis aufgenommen wurde: Der Arbeitnehmer beteiligte sich aktiv an der effektiveren Gestaltung des betrieblichen Produktionsablaufs.
- Die Bemerkung, der Arbeitgeber "...war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut", ist nur dann positiv zu verstehen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich klarstellt, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden. Andernfalls wird der Arbeitnehmer durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser bezeichnet.
- Die Bemerkung "...war sehr tüchtig und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten", soll signalisieren, dass der Arbeitnehmer eine hohe Meinung von sich hat und deshalb keine Kritik verträgt.
- Die Bemerkung „...verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen", heißt nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer große Sprüche klopft, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.
- Die Bemerkung „...er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen", soll signalisieren, dass der Arbeitnehmer ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer sei, dem es an Kooperationsbereitschaft fehlt.
- Die Bemerkung „... war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter", kann wie folgt übersetzt werden: Der Arbeitnehmer war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf seine Rechte und nörgelt gerne.
- Wird der Arbeitnehmer als „...toleranter Mitarbeiter“ bezeichnet, so signalisiert das, dass er ein "schwerer Brocken" sei.
- Steht im Zeugnis, dass der Arbeitnehmer „...stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beige-tragen hat...", soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass er dem Alkohol mehr als zuträglich zuspricht und/o-der Klatsch und Tratsch weitererzählt hat.
- Gleiches gilt auch für "...war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt".
- Die Bemerkung: "...bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter", bedeutet nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte mit Kollegen aus war oder solche gar gehabt hat.
- Die Bemerkung „...war stets pünktlich“, findet sich in Zeugnissen nur, wenn dem Chef einfach nichts Positives über den Arbeitnehmer einfallen wollte. Pünktlichkeit ist schließlich selbst-verständlich! Wenn sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, bedeutet das: Als Arbeitskraft nicht empfehlenswert, aber wenigstens immer pünktlich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind K.O.-Formulierungen. Diese umfassen u.a. die Nutzung des Passivs und Nicht-Formulierungen. Ist der Arbeitgeber mit Ihren Leistungen sehr zufrieden, so endet das Arbeitszeugnis mit guten Wünschen für Ihre weitere berufliche Zukunft.
Zwischenzeugnis
Aus besonderen Gründen, wie beispielsweise ein Wechsel des Vorgesetzten, können Sie für ein bestehendes Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis verlangen. Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Tätigkeitsbeschreibung Nennen Sie in den Bewerbungsunterlagen namentlich Ihren derzeitigen Arbeitgeber, so müssen Sie damit rechnen, dass Informationen über Sie eingeholt werden. Das ist allerdings von vielen Bewerbern nicht erwünscht. Insbesondere, wenn man sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Durch das vorzeitige Bekanntwerden einer Wechselabsicht könnten sich Nachteile im Unternehmen ergeben. Lassen Sie in diesem Fall den Namen Ihres Unternehmens im Anschreiben und Lebenslauf weg. Verwenden Sie stattdessen Formulierungen, wie zum Beispiel: "... in einem Unternehmen der Halbleiterbranche". Zusätzlich können Sie um Vertraulichkeit bitten. Ihrer Bewerbungsmappe können Sie, alternativ zu einem Zwischenzeugnis, eine Tätigkeitsbeschreibung beilegen. In dieser Tätigkeitsbeschreibung notieren Sie stichwort-artig Ihre derzeitigen Tätigkeiten und Projekte. Achten Sie darauf, Ihre Tätigkeiten nur zu beschreiben. Vermeiden Sie Bewertungen! Eine weitere Alternative zum Zwischenzeugnis bildet die Erstellung der Leistungsbilanz.
Zeugnis der beruflichen Qualifizierung Fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen weiterhin das Zeugnis der neuesten Berufsqualifizierung hinzu. Dazu gehört im Falle einer Berufsausbildung der entsprechende Brief bzw. das Zertifikat. Beim Studium legen Sie, zusätzlich zu der Urkunde, Ihr Abschlusszeugnis mit dem Notenschnitt bei. Sollte das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, so fügen Sie auf jeden Fall das letzte Zwischenzeugnis bei.
- Dazu gehören Bescheinigungen über:
- Fort- und Weiterbildungen
- Sprachkenntnisse
- Computerkenntnisse
- Soft Skills (soziale Kompetenz etc.)
- Arbeitsproben
- ReferenzenLegen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen nur Bescheinigungen bei, die in Bezug zur angestrebten Stelle stehen. Sehen Sie von "selbstverständlichen Qualifikationen" ab. So ist zum Beispiel ein Nachweis über einen Grundkurs in Microsoft Word zu vernachlässigen. Arbeitsproben sind nur in bestimmten Branchen, wie bspw. im kreativen Bereich, von Bedeutung. Legen Sie Ihrer Bewerbung aber nur Arbeitsproben bei, wenn Sie dazu aufgefordert werden! Selbiges gilt für Referenzen.
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