Allgemein / 26.4.2021, 08:12 Uhr
Durch die Hintertür: FFP2 Maskenpflicht im ÖPNV
Mit dem Beschluss des Bundesinfektionsschutzgesetzes traten ab dem 23. April 2021, neue bundesweite Regelungen zur Pseudo "Eindämmung des Coronavirus" in Kraft.
Berlin - Die Gängelei der Bevölkerung durch die Politik wird immer maßloser: Für Fahrgäste in den Zügen, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen gilt nunmehr die Pflicht zum Tragen einer Maske mit mindestens FFP2- oder vergleichbarem Standard. Die sogenannten „OP-Masken“ und Alltagsmasken sind damit nicht mehr zulässig.
Die Kontroll- und Servicepersonale, welche in unmittelbarem Kundenkontakt stehen, haben laut Gesetz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz). Die wenigsten Personen wußten von dieser, durch die Hintertür geschaffenen Maßregel.
Die Maßnahmen - so die offizielle Variante der Merkel´schen Propaganda - sollen auch weiterhin bei der Eindämmung des Coronavirus helfen und damit die Sicherheit aller Fahrgäste sowie der Fahr- und Servicepersonale nochmals erhöhen. Zugleich zeigt eine aktuelle Studie, dass die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung in den Nahverkehrsmitteln deutlich geringer ist als weitläufig angenommen wird. Zu diesem Ergebnis kam die gemeinsame Studie der Technischen Universität Berlin (TU), der Berliner Charité und des Robert Koch-Instituts. Wie bekannt, haben sich einige Politiker die Taschen durch Beschaffung solcher Masken voll gemacht. Die Kosten der Beförderung mit dem ÖPNV werden damit in die Höhe getrieben. Der Fahrtgast muss zahlen, ob er finanziell kann, oder nicht...
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