National / 27.4.2021, 16:14 Uhr
Spahn von Gericht verurteilt
Der umstrittene Gesundheitsminister der Merkel Regierung Jens Spahn (CDU) wurde verurteilt, die Prozesskosten seiner Klage gegen Medien zu tragen.
Berlin - Vier Millionen Euro kostete die neue Villa des Bundesgesundheitsminister der Merkel Regierung Jens Spahn (CDU). Zwielichtige Immobiliengeschäfte zu "Sonderkonditionen" gab es bereits im Vorfeld. Der Ehegatte bekam zudem Aufträge aus dem Gesundheitsministerium für dubiose Maskendeals. Nur wissen sollte das niemand. Jens Spahn klagte darum gegen Medien gegen die Veröffentlichung, ein Gericht gab ihm recht.
Das war falsch, urteilt jetzt das Hamburger Oberlandesgericht. Die Berichterstattung über den Villenkauf des Gesundheitsministers war von Anfang an rechtmäßig und hätte nicht verboten werden dürfen. Und auch die Gerichtskosten muss Spahn tragen. Das berichtet der „Tagesspiegel“.
Die Begründung des Gerichts: Spahn muss wegen seiner „überragenden Bekanntheit“ hinnehmen, wenn über seine privaten Vermögensverhältnisse, seinen Lebensunterhalt und seine finanzielle Situation berichtet wird. Das könne Rückschlüsse auf seine politische Unabhängigkeit, seinen Geschäftssinn und seine politische Ausrichtung ermöglichen, was für die politische Meinungsbildung von „ganz erheblichem Interesse“ sei.
Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten sich im vergangenen Herbst eine Luxus-Villa im Berliner Nobelviertel Dahlem gekauft. Im August wurde das durch Medienberichte bekannt.
Spahn und Funke klagten danach gegen Medien, die den Kaufpreis der Immobilie nannten. Erfolgreich. Das Landgericht Hamburg untersagte per einstweiliger Verfügung die Berichterstattung. Sie sei ein Eingriff in Spahns Privatsphäre.
Spahn wollte außerdem vom Grundbuchamt Berlin-Schöneberg die Namen der recherchierenden Journalisten erfahren. Ein Sturm der Kritik zog über den Minister hinweg. Und der machte einen Rückzieher. Der Kaufpreis durfte wieder genannt werden.
Der CDU-Politiker wollte jedoch, dass die Gegenseite die Gerichtskosten übernimmt. Dafür gab es jetzt in nächster Instanz eine Absage von der Hamburger Justiz. Spahn und sein Mann müssen zahlen.
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