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Allgemein / 5.8.2021, 10:08 Uhr
Gebührenbeitragserhöhung auf 219,60 Euro im Jahr "Im Namen des Volkes"
Karlsruhe lässt die Gebührenerhöhung auf 219,60 Euro im Jahr zu und Urteilt dabei "Im Namen des Volkes".
  • Die Parteien Pinguine in roter Robe entschieden "Im Namen des Volkes"
Karlsruhe - Der Ausspruch "Im Namen des Volkes" wird offensichtlich missbraucht. Mit Verfassungsbeschwerden haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Argumentation der Anstalten, die dies mit der Rundfunkfreiheit begründet hatten. Die Gebühren steigen nun um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat. Die Erhöhung gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Die Sender wollen so eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. 

Das Veto von Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war damit verfassungswidrig. "Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio Erfolg.
Sachsen-Anhalt blockierte 

 Die Verfassungsbeschwerden der Sender waren durch eine Entscheidung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ausgelöst worden, die im Dezember 2020 eine Abstimmung des Magdeburger Landtags über die gemeinsam zwischen allen Bundesländern beschlossene Steigerung der Rundfunkgebühren abgesagt hatte. Die Gebührenerhöhung, die Bestandteil eines Gesetzes zur Änderung des Medienstaatsvertrags ist, kann erst nach Zustimmung durch sämtliche Landtage in Kraft treten. Durch die Blockade in Magdeburg lag sie faktisch auf Eis.

In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine "bedarfsgerechte Finanzierung" erfüllen könnten. Die Festsetzung des Beitrags müsse im Sinne der Rundfunkfreiheit in einer Weise erfolgen, die das Risiko einer "Einflussnahme" auf Programmauftrag und -gestaltung ausschließe, betonten die Richter.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Für Beitragszahler geht es also um eine Erhöhung von 86 Cent. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. 
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