Lokal / 15.11.2021, 16:08 Uhr
Mann brät "Rattenschnitzel" und soll in den Knast
Ungeziefer bringt einen Mann aus der Oberpfalz ins Gefängnis. Er stellte Videos viral, die ihn dabei zeigten, wie er u.a. eine Ratte brät...
Weiden - Ein "Ungezieferquäler" ist vor dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er erneut Revision ein, wie ein Justizsprecher am Montag sagte. Die Richter hatten den 31-Jährigen vergangene Woche zu drei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Außerdem erhielt er ein Tierhaltungsverbot. Der Mann soll im Frühjahr 2020 Ratten gequält und getötet und von seinen Taten Handyvideos gedreht haben.
So briet er eine lebende Ratte in der Pfanne und kommentierte dies mit "Knuspi Steak, frischer geht nicht", wie der "Neue Tag" berichtete. Vier Ratten steckte er in eine Mikrowelle, wo sie herumsprangen, ehe sie nach etwa 20 Sekunden qualvoll verendeten. Laut Staatsanwältin quälte der Mann die Tiere aus einer "Gesinnung heraus, seine Fantasie habe keine Grenzen gekannt". Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an. Das Ungeziefer rannte brennend davon, ehe es starb.
Die Strafe fiel in zweiter Instanz um drei Monate länger aus als im ersten Urteil. Gegen dieses hatten der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Über die erneute Revision des Mannes muss nun das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden.
So briet er eine lebende Ratte in der Pfanne und kommentierte dies mit "Knuspi Steak, frischer geht nicht", wie der "Neue Tag" berichtete. Vier Ratten steckte er in eine Mikrowelle, wo sie herumsprangen, ehe sie nach etwa 20 Sekunden qualvoll verendeten. Laut Staatsanwältin quälte der Mann die Tiere aus einer "Gesinnung heraus, seine Fantasie habe keine Grenzen gekannt". Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an. Das Ungeziefer rannte brennend davon, ehe es starb.
Die Strafe fiel in zweiter Instanz um drei Monate länger aus als im ersten Urteil. Gegen dieses hatten der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Über die erneute Revision des Mannes muss nun das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden.
Autor
Ähnliche Artikel
Kommentare
Zum Kommentieren bitte einloggen.Bisher noch keine Kommentare.
Werbung