Lokal / 28.11.2020, 06:46 Uhr
Desinformation - Sachsen und sein Ministerpräsident
"Freiheit endet, wenn das Leben anderer bedroht ist", Kretschmer will den Sachsen offenbar noch mehr Grund- und Menschenrechte nehmen, in dem er gezielt Falschinformationen verbreitet.
Dresden - In einem Interview am 27.11.2020 mit dem öffentlich, rechtlichen MDR, bei dem auch seine langejährige Lebensgefährtin Annett Hofmann ihr Aus- und Einkommen hat sagte Kretzschmer: "Jetzt sind wir gefragt, jetzt brauchen wir Regeln, weil die Freiheit endet dann, wenn das Leben anderer bedroht ist." Ist das so? Endet die Freiheit, wenn das Leben anderer bedroht ist? Für diese These benutzt er das Mittel der Desinformation: er hätte Gespräche mit Geschäftsführern von Krankenhäusern geführt, die ihm eine Schmerzgrenze der Auslastung zugetragen hätten. Den Fauxpas "Geschäftsführer von Krankenhäuser" versuchte er dann wieder mit "und äh Mitarbeiter" zu relativieren.
Was der sächsische Ministerpräsident Kretschmer (CDU) hier formuliert, findet sich so nicht im Grundgesetz wieder. In Artikel 2 des Grundgesetzes steht lediglich, dass das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit da endet, wo die Rechte anderer verletzt werden. Zudem spielt er ein falsches Zahlenspiel: die Auslastung der Intensivbetten beträgt derzeit 76,15% (Stand 27.11.2020) im Jahr 2015 waren es durchschnittlich 79,6%. Dabei lagen Krankenhäuser mit 300-599 Betten sogar bei knapp 82%. Natürlich kam man heute, wie auch in den anderen Jahren hin und wieder an die Auslastungsgrenze. Krankenhäuser firmieren sich zu Kapitalgesellschaften, wie dem Ministerpräsidenten von Sachsen Kretzschmer auch mit dem Begriff "Geschäftsführer von Krankenhäuser" durchaus bekannt ist. Die Auslastung ist daher nicht ungewollt.
Gewinnerwirtschaftung gehört zum formalen Ziel einer Kapitalgesellschaft.
Desinformation wiederum gehört heute ganz offensichtlich zum Alltag der führenden Berufspolitiker in der Bundesrepublik. Wer möchte schon Menschen auf dem Gewissen haben, wie es Kretzschmer lapidar formuliert und so mit den Gefühlen der Menschen ein Spiel spielt. Nein, das möchte niemand. Nur: warum und mit welchen Mitteln und zu welchem Zweck wird hier über die Wahrheit hinweggetäuscht?
Steffen Augsberg, Professor für öffentliches Recht in Gießen und Mitglied des Deutschen Ethikrates: "Es gibt tatsächlich einen Schutz des Lebens. Das ist eine Aufgabe des Staates. Aber die Aufgabe des Staates ist es nicht, jegliche Gefährdung von Leben zu verhindern. Sonst sähe unsere Gesellschaft auch ganz anders aus."
Ganz ähnlich formuliert das der Leipziger Professorenkollege und Verfassungsrechtler Jochen Rozek. Er ergänzt: "Der Schutz von Leben und Gesundheit hat natürlich auch einen hohen Rang, aber keinen absoluten Rang. Wir haben momentan eben eine harte Kollisionslage zwischen Lebens- und Gesundheitsschutz einerseits, sowie der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung und Freiheitsrechten anderseits."
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