National / 18.12.2020, 17:28 Uhr
Erstes Gericht in Deutschland kippt Feuerwerksverbot
Wegen der Corona-Pandemie sollte Feuerwerk in Niedersachsen an Silvester eigentlich verboten sein. Das OVG sieht dafür jedoch keine Gründe.
Lüneburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat zentrale Regelungen des Feuerwerksverbots in Niedersachsen gekippt. Das in der niedersächsischen Corona-Verordnung verankerte umfassende Feuerwerksverbot ist keine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verordnet werden dürfe, befand das Gericht in seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Feuerwerke von professionellen Veranstaltern bleiben hingegen in Niedersachsen auch nach der OVG-Entscheidung vorläufig verboten. (Az. 13 MN 568/20)
Das nunmehr vorläufig außer Vollzug gesetzte Feuerwerksverbot in Niedersachsen umfasste dem Gericht zufolge alle Arten von Feuerwerkskörpern – vom Kleinst- und Jugendfeuerwerk wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk über Kleinfeuerwerk bis zum erlaubnispflichtigen Großfeuerwerk. Ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sei aber nicht erforderlich, befand das Gericht.
So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk "kein Potenzial, infektionsrelevante Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen zu provozieren, und kaum Potenzial, in nennenswerter Zahl krankenhausbehandlungsbedürftige Behandlungen zu verursachen", teilte das Gericht mit. Die "schlichte Verhinderung allein subjektiv zu beurteilender Vergnügungen" sei kein legitimes Ziel staatlichen Handelns.
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