Global / 21.12.2020, 15:33 Uhr
EMA: bedingte Zulassung eines Corona-Impfstoffs
"Impfstoff" wird unter fragwürdiger Zulassung auf den Markt gelangen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt die bedingte Zulassung des Corona-Impfstoffs der Mainzer Firma Biontech und des US-Pharmariesen Pfizer in der EU. Das teilte die Behörde am Montag in Amsterdam mit.
Im nächsten Schritt muss die EU-Kommission über die Verwendung des Präparats für alle Mitgliedsländer entscheiden - das gilt als Formsache und soll noch vor Weihnachten geschehen.
Der "gesundheitspolitische Sprecher" der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese: Eine bedingte Zulassung erfüllt die Anforderungen einer ordentlichen Zulassung. Das bedeutet, dass der Hersteller für Schäden haftet und dass Daten genau geprüft werden. Es gibt aber, erstens, wie bei jeder Zulassung, mögliche Einschränkungen zum Beispiel für Kinder oder bestimmte Risikogruppen, wenn nicht ausreichend klar ist, ob sie den Impfstoff gut vertragen und zweitens die Auflage, zusätzliche Daten zu liefern. Die bedingte Zulassung gilt auch nur für ein Jahr.
Die BioNTech SE, deren Präparat eine bedingte Zulassung erhielt, ist eine Kapitalgesellschaft. Jeder Aktionär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals. Das Kapital beträgt i.d.R. €120.000 und könnte Haftungsschäden somit nicht einmal näherungsweise decken.
Würde man den Worst Case annehmen, so liegt im Todesfall der Schadensersatzanspruch bei einem mittleren 4stelligen Betrag pro Opfer. Die Höhe der Zahlung orientiert sich am persönlich empfundenen Leid und der durchlittenen Trauer. Es werden in den Urteilen in der Regel Beträge 5.000,- € gegen den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zugesprochen.
Autor
Ähnliche Artikel
Kommentare
Zum Kommentieren bitte einloggen.Bisher noch keine Kommentare.
Werbung