National / 23.12.2020, 06:50 Uhr
Bundesverfassungsgericht lässt Staats-TV abblitzen
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erlitten eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht: Eilantrag abgewiesen!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt.
Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ein späteres Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrags „irreversibel zu schweren Nachteilen führe“, begründeten die Karlsruher Richter am Dienstagabend ihre Entscheidung. Die Kläger hatten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts gewandt, einer Beitragserhöhung zum Januar 2021 nicht zuzustimmen.
Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro, vorgesehen war eine Erhöhung um 86 Cent. (AZ: 1 BvR 2756/20 u.a.)
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut (65) erklärte: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab.“ Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (66, CDU) hatte die Regierungsvorlage zur Anhebung des Rundfunkbeitrags Anfang Dezember nach einem Streit in seiner Koalition zurückgezogen. Darum befasste sich der Landtag nicht wie geplant noch im Dezember damit.
ZDF-Chef Thomas Bellut kassiert bereits jetzt ein Jahresgehalt von 350.000 Euro, Tom Buhrow vom WDR sogar knapp 400.000 Euro.
Die Ablehnung der Eilanträge durch Karlsruhe ist eine große Überraschung – nahezu alle Experten hatten der Klage große Erfolgschancen eingeräumt. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben neben den Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Über diese wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht kurzfristig befinden.
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