Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erlitten eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht: Eilantrag abgewiesen!
Ungeimpfte haben keinen Zutritt zum höchsten deutschen Gericht. Geimpfte und Genesene benötigen einen PCR Test.
Karlsruhe lässt die Gebührenerhöhung auf 219,60 Euro im Jahr zu und Urteilt dabei "Im Namen des Volkes".
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