National / 27.4.2021, 09:52 Uhr
65 Verfahren beim Verfassungsgericht gegen "Bundesnotbremse"
Erst wenige Tage ist die bundesweite Corona-Notbremse in Kraft getreten, doch in Karlsruhe türmen sich bereits die Klagen.
Berlin - Seit dem Wochenende gilt in Deutschland das Notbremsengesetz: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die Schwelle von 100 überschreitet, müssen betroffenen Regionen die Verbreitung des Virus mit schärferen Maßnahmen bekämpfen. Zuvor wollte man von der Inzidenz als "Maß der Dinge" abkommen. Es gelten unter anderem Ausgangssperren in der Nacht und Kontaktbeschränkungen auf eine Person pro Haushalt.
Die FDP will diese Maßnahmen wieder zu Fall bringen – und vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Das soll mit dem Hinweis auf Studien gelingen. »Die von Union und SPD beschlossenen nächtlichen Ausgangssperren und pauschalen Kontaktbeschränkungen sind ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung«, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae der Zeitung »Augsburger Allgemeine«. Beide Maßnahmen sind wirkungslos und widersprüchlich.
»Die vorliegenden wissenschaftlichen Studien belegen, dass nächtliche Ausgangssperren so gut wie nichts zur Eindämmung der Pandemie beitragen«, sagte der FDP-Rechtsexperte vor der am Dienstag geplanten Vorstellung der Klageschrift seiner Fraktion. Es sei nicht gefährlich, sich nachts draußen aufzuhalten, sondern es sei gefährlich, sich drinnen zu treffen, fügte er hinzu.
Erst jüngst hatten führende Aerosolforscher aus Deutschland in einem Schreiben einen Kurswechsel der Politik gefordert. »Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert«, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung und an die Landesregierungen. Allerdings gibt es auch Studien, die den Erfolg von nächtlichen Ausgangssperren belegen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler argumentieren, dass es nicht darum gehe, Menschen am Spazieren draußen zu hindern – sondern zu vermeiden, dass sie sich auf dem Weg zu Besuchen drinnen machen.
Neben den Ausgangssperren wehrt sich die FDP-Fraktion auch gegen widersprüchliche Besuchsregelungen. »Die Kontaktbeschränkungen auf eine Kontaktperson sind ungeeignet«, sagte Thomae. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung dürfe zwar ein Kind oder Enkelkind allein seine beiden Eltern oder Großeltern besuchen; die Eltern oder Großeltern dürften aber nicht gemeinsam das Kind oder Enkelkind besuchen, egal ob sie bereits geimpft seien oder nicht, kritisierte der FDP Politiker eine fehlende Logik hinter der Einschränkung.
Die FDP ist nicht die einzige Klägerin. Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile weit über 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte.
Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte.
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